KINDERHOLZWERKSTATT
 

Impressum und AGB

Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG

Sebastian Gleich
Die Werkerei
Kinderholzwerkstatt
Kirchgasse 16
78315 Radolfzell
Kontakt
Telefon: +49 (0) 15901962967
E-Mail: info@die-werkerei.de

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
LVM- Versicherung
Kolde-Ring 21
48151 Münster
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werkerei

§ 1 Geltungsbereich
(1) Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist

Die Werkerei
Geschäftsführer: Sebastian Gleich
Kirchgasse 16
78315 Radolfzell
Kontakt
Telefon: +49 (0) 15901962967
E-Mail: info@die-werkerei.de

Steuernummer: 18350/02734
(nachfolgend nur „Werkerei“ oder „die Werkerei“).

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Werkerei und seinen Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Kaufs jeweils gültigen Fassung.(3) Diese AGB kann unter http://www.die-werkerei.de heruntergeladen werden.


§ 2 Leistungen der Werkerei – Werkkurse
(1) Die Werkerei bietet regelmäßig oder anlassbezogen (z.B. Kindergeburtstage) Holzwerkseminare („Werkkurse“ / „Kurse“) an, in denen Kindern unter Anleitung von Kursleitern das Werken mit Holz beigebracht werden soll. Die Kinder stellen in den Kursen individuelle Werkstücke her, die sie nach dem Kurs behalten dürfen.

(2) Die Werkerei stellt eine Werkbank sowie die für den jeweiligen Kurs erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung.
(3) Die Kursleiter unterstützen die Kinder beim Werken mit Rat und Tat.


§ 3 Vertragsschluss, Rücktrittsrecht
(1) Der Vertrag über die Teilnahme an einem Werkkurs kommt zwischen der Werkerei und dem Kunden zustande, der den Kurs zugunsten des Kursteilnehmers bucht.
(2) Die Buchung eines Kurses kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
(3) Durch Buchung eines Kurses bietet der Kunde der Werkerei verbindlich den Abschluss eines Vertrages über den betreffenden Kurs auf Grundlage dieser Bedingungen und aller ergänzender Angaben in der Buchungsgrundlage an, soweit diese dem Kunden vorliegen.
(4) Das Angebot gilt als angenommen, wenn die Werkerei dem Kunden gegenüber die Buchung bestätigt. Hierdurch kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande und die vereinbarte Kursgebühr wird fällig.
(5) Ein Anspruch auf Teilnahme an einem Kurs entsteht erst mit Zahlung der Kursgebühr.
(6) Es besteht kein Anspruch auf Umbuchung des Kurses auf einen anderen Termin.
(7) Der Kunde kann vor Kursbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung (per Post oder E-Mail) vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn, wird der gesamte Kurspreis zurückerstattet. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr erhoben und sofort fällig. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers werden 90% der Kursgebühr berechnet und sofort fällig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Werkerei. Der Kunde hat jeweils die Möglichkeit nachzuweisen, dass durch seinen Rücktritt tatsächlich kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
(8) Möglicherweise bestehende gesetzliche Widerrufs- und/oder Rücktrittsrechte des Kunden bleiben von hier getroffenen Regelungen unberührt.


§ 4 Kursgebühr, Zahlung, Verzug
(1) Die Kursgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Sie umfasst auch die Kosten für die erforderlichen Materialien und für die Benutzung der Werkzeuge sowie der Werkbank für die Zeit des Kurses.
(2) Die Kursgebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Kurses zu entrichten. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Bei Buchung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Kursgebühr sofort zu entrichten.
(3) Wird die Kursgebühr nicht rechtzeitig entrichtet, behält sich die Werkerei das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
(4) Die Bezahlung ist per Vorkasse oder vor Ort in Bar möglich.
(5) Ab Eintritt des Zahlungsverzugs ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Befindet sich der Kunde nach einer entsprechenden Mahnung mit einer Zahlung seit mehr als 30 Tagen in Verzug, so werden ab der zweiten Zahlungsaufforderung Kosten in Höhe von jeweils 5,00 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein einer geringerer Schaden entstanden ist.


§ 5 Kursort
(1) Die Kurse finden in den Geschäftsräumen der Werkerei statt.
(2) Über Ausnahmen entscheiden die Kursleiter in Absprache mit den Kursteilnehmern bzw. deren Sorgeberechtigten.


§ 6 Kursablauf, Kursleitung
(1) An einem Kurs können bis zu 4 Personen in Ausnahmefällen bis zu 5 Personen teilnehmen.
(2) Die Kursleitung erfolgt bei einer Kursgröße von bis zu 5 Teilnehmern durch einen, bei größeren Gruppen durch zwei Kursleiter.
(3) Vor Beginn des Kurses erteilen der/die Kursleiter die konkret erforderlichen Sicherheitshinweise, erläutern den Umgang mit Werkmaterialien und Werkzeug, sowie hinsichtlich des allgemeinen Verhaltens an der Werkbank.
(4) Die Werkzeuge mit denen die Kursteilnehmer arbeiten umfassen in der Regel:
- Schraubzwinge, Schraubstock
- Hammer und Nägel
- Schraubenzieher und Schrauben
- Feinsäge, Laubsäge
- Schleifpapier, Feile, Raspel
- Handbohrmaschine und Vorbohrer
- Kneifzange und Kombizange


§ 7 Mitwirkung der Kursteilnehmer
(1) Für die Teilnahme an einem Werkkurs ist es unbedingt erforderlich, dass die Teilnehmer den Anweisungen der Kursleiter Folge leisten. Widersetzt sich ein Kursteilnehmer wiederholt den Anweisungen der Kursleiter oder verhält sich ein Teilnehmer in einer Weise, welche den Erfolg des Kurses für die übrigen Kursteilnehmer gefährdet, insbesondere durch gefährliches Verhalten im Umgang mit Werkzeugen oder Materialien, kann der Kursteilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden.
(2) Bei Ausschluss eines Teilnehmers findet keine Rückerstattung der Kursgebühr statt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Fertigstellung des Werkstücks.


§ 8 Kursausfall
(1) Die Werkerei behält sich das Recht vor einen Kurs abzusagen, etwa wenn einer der vorgesehenen Kursleiter verhindert ist oder nicht genügend Teilnehmer gefunden werden können. Der Kunde wird hierüber so rechtzeitig wie möglich informiert.
(2) Im Falle einer Absage durch die Werkerei wird in der Regel ein Ersatztermin angeboten. Kann kein passender Ersatztermin gefunden werden, so haben beide Parteien das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

§ 9 Haftung, Versicherung
(1) Die Haftung der Werkerei ist beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrachten Gegenstände, wie etwa Kleidungsstücke und Wertgegenstände.
(2) Ferner haftet die Werkerei bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut („Kardinalspflichten“). In diesem Fall haftet die Werkerei jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1 und 2) gelten auch in Bezug auf eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen der Werkerei.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1, 2 und 3) gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts oder im Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln.
(5) Die Kursteilnehmer sind durch die Werkerei nicht gegen Unfall und/oder Beschädigung oder Verlust von mitgebrachter Sachen versichert. Die Gewährleistung eines entsprechenden Versicherungsschutzes obliegt jeweils dem Kunden bzw. den Personensorgeberechtigten des Teilnehmers.


§ 10 Sonstiges
(1) Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien, dass der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis Hamburg sein soll.
(3) Bei Unwirksamkeit einer der zuvor genannten Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, es sei denn es ist anzunehmen, dass eine der Vertragsparteien den Vertrag ohne den unwirksamen Teil nicht geschlossen hätte.